HEPPENHEIM. Erkrankungen am Herzen beeinflussen den gesamten Lebensalltag. Das wissen auch jene Menschen, die einen Defibrillator am Herzen implantiert bekommen haben. Dieser technische Helfer im Körper überwacht die Funktion des Herzens, bemerkt Herzrhythmusstörungen und kann mit kleinen Stromstößen in der Not automatisch aktiv werden. Die Defi-Gruppe Heppenheim bietet den Menschen,die ein solches Gerät tragen, jeden ersten Dienstag im Montag im Kreiskrankenhaus Heppenheim (Schulungsraum 4) ab 18 Uhr die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die Gruppe um Sprecherin Monika Arras, die die Zuhörer am vergangenen Dienstag in Heppenheim begrüßte, organisiert auch Vorträge über das Leben mit dem implantierten Lebensretter. An diesem Abend gab es wichtige Fingerzeige zumThema „Autofahren mit einem Defibrillator“. Rechtsanwalt Sebastian Staub erläuterte die Situation aus rechtlicher Sicht und stand den Fragen der aus rund 30 Personen beste-henden Zuhörerschaft zur Verfü-gung.In dieser Frage gelte es, rechtliche und versicherungstechnische Risiken immer zu vermeiden, riet Staub den Defibrillatorträgern, wenn sie die Entscheidung treffen, als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Gegensatz zu Ländern, wie beispielsweise England, wo Trägern dieser Geräte das Führen von Fahrzeugen grundsätzlich verboten sei, existiere in Deutschland eine wesentlich stärker auf das Individuum abgestimmte Vorgehensweise bei dem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund dauerhaftermentaler oder körperlicher Beeinträchtigng. Der Arzt als fachkund-ger Entscheidungsträger spiele indieser Frage eine große Rolle.Grundsätzlich müsse der Operierte davon ausgehen, dass drei Monate unmittelbar nach dem Eingriff das Führen eines Fahrzeugs,besonders eines Kraftfahrzeugs,grundsätzlich nicht in Frage komme. Über diesen Zeitraum hinaus komme der Empfehlung des Arztes aus rechtlicher Sicht zwar nicht dieBedeutung eines Fahrverbots durch die entsprechende Behörde zu. Der Rechtsexperte empfahl aber dennoch diesen unbedingt zu berücksichtigen. Zwar sei ein Defibrillatorträger, der sich entgegen des individuellen Rates der Mediziner hinters Lenkrad setzt, im Schadensfall zu-nächst rechtlich nur schwer zu be-langen, er müsse allerdings damit rechnen, dass sich seine Kfz-Versicherung weigert, einen entstandenen und verschuldeten Schaden zu begleichen. Spricht hingegen dieVerkehrsbehörde ein Fahrverbot aus, sei dieses selbstverständlich bindend und daher zwingend einzuhalten.Als Faustregel gab Staub aus, alles zu tun, um Zweifelsfälle zu vermeiden. Für den Betroffenen eineschwierige Situation, schließlich wirke sich die Einschränkung der Mobilität auf die Lebensqualität aus, Berufskraftfahrer sehen sich garin ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Die individuelle Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt biete allerdings auch die Möglichkeit, im Zusammenspiel mit Arzt und Behörde Auflagen und Einschränkungen festzulegen, die einen Rahmen bieten, einigen der Betroffenen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Das Fahren nur zu gewissen Uhrzeiten,in denen eine geringere Stress- und damit Adrenalinbelastung eine Herzrhythmusstörung unwahrscheinlich werden lassen, seien als Einschränkungen ebenso denkbar, wie beispielsweise die Voraussetzung regelmäßig wahrgenommenen Untersuchungen mit unbedenklichen Ergebnissen.In den Gesprächen zu diesem Thema berichteten die Zuhörer vonihren Erfahrungen, aus denen nichtnur die unterschiedliche Vorgehensweise der Behörden angesichts der individuellen Diagnose deutlich wurde. Angemerkt wurde, dass die Empfehlungen des Arztes oft nur mündlich gegeben werde und sich mancher Mediziner zurückhaltend zeige, wenn eine schriftliche Ausarbeitung des Rats verlangt werde. Eine solche schriftliche Ausführung sei für den Patienten erstrebenswert, um für den Zweifelsfall gewappnet zu sein, sagte Staub. Die Mitglieder der Selbsthilfegruppe nutzten den Abend, um wertvolle Informationen zu erlan-gen und Erfahrungen auszutauschen, um das Leben mit dem kleinen elektrischen Lebensretter bestmöglichst zu gestalten und Beeinträchtigungen des Lebensalltags zu minimieren.